Seit über 145 Jahren beraten wir Menschen, die den Wunsch haben, in einem anderen Land zu leben.
Dies erfolgt mit der Zulassung des Bundesverwaltungsamtes nach § 1 (1) Auswandererschutzgesetz.
Wir informieren Ratsuchende aus ganz Deutschland – sowohl telefonisch als auch persönlich oder per E-Mail.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Feedback!